Badeprothesen
Für alle Amputierten ist eine wasserfeste Gehhilfe/Badeprothese
unverzichtbar. Diese erlaubt das rutschsichere Duschen im aufrechten Stand. Damit wird dem Betroffenen ein hohes Maß an Lebensqualität zurückgegeben. Des Weiteren ermöglicht eine Badeprothese den Besuch eines Schwimmbades oder einer Sauna. Auch im Urlaub, wie z.B. am Strand ist eine Badeprothese unverzichtbar.
Wasserfeste Gehhilfen zählen zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung.
(BSG, Urteile vom 25.06.2009, Az. B 3 KR 2/08 R, B 3 KR 10/08 R und B 3 KR 19/08 R)