Mobilitätsgrade
Mobilitätsgrad 0 - Nicht gehfähig
Aufgrund des schlechten psychischen und physischen Zustandes besitzt der Patient, selbst mit fremder Hilfe, nicht die Fähigkeit sich mit einer Prothese fortzubewegen.
Mobilitätsgrad 1 - Innenbereichsgeher
Der Patient besitzt die Fähigkeit oder das Potenzial, sich mit seiner Prothese auf ebenen Böden mit geringer Geschwindigkeit fortzubewegen. Die Gehdauer und Gehstrecke sind aufgrund seines Zustandes trotzdem stark eingeschränkt.
Mobilitätsgrad 2 - Eingeschränkter Außenbereichsgeher
Der Patient besitzt die Fähigkeit oder das Potenzial, sich mit seiner Prothese fortzubewegen und kann dabei auch niedrige Umwelthindernisse, wie zum Beispiel Bordsteine, einzelne Stufen, oder unebene Böden überwinden. Die Gehdauer und Gehstrecke sind aufgrund seines Zustandes aber eingeschränkt.
Mobilitätsgrad 3 - Uneingeschränkter Außenbereichsgeher
Der Patient besitzt die Fähigkeit oder das Potenzial, sich mit seiner Prothese fortzubewegen und kann dabei die meisten Umwelthindernisse wie zum Beispiel Bordsteine, einzelne Stufen oder unebene Böden überwinden. Er besitzt außerdem die Fähigkeit berufliche, therapeutische und andere Aktivitäten auszuüben, die die Prothese nicht überdurchschnittlich mechanischen Beanspruchungen aussetzt. Falls das doch der Fall ist, besteht für den Patienten ein erhöhter Sicherheitsbedarf aufgrund von Sekundärbedingungen (zusätzliche Behinderung, besondere Lebensbedingungen) in Verbindung mit einem mittleren bis hohen Mobilitätsanspruch. Gehdauer und Gehstrecke sind im Vergleich zum unbehinderten Menschen nur unwesentlich eingeschränkt.
Mobilitätsgrad 4 - Uneingeschränkter Außenbereichsgeher mit besonders hohen Ansprüchen
Der Patient besitzt die Fähigkeit oder das Potenzial, sich mit seiner Prothese wieder uneingeschränkt fortzubewegen. Zusätzlich können aufgrund der hohen funktionellen Anforderungen, hohe Stoßbelastungen, Spannungen, Verformungen bei der Prothese auftreten. Gehdauer und Gehstrecken sind nicht limitiert.